Freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland und Menschenrechte
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie
Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland sind gefährdet. Es lohnt sich sie zu verteidigen! Ich möchte an dieser Stelle die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie in einer kurzen Zusammenfassung darstellen:
In dem Verfahren über den Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23.Oktober 1952 den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entwickelt. Mit diesem Begriff werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie zusammengefasst. Die Definition des Begriffs lautet:
"Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."